Irma Grese

Irma Grese during the Belsen trials in which she would be sentenced to death.

Irma Grese war Aufseherin in verschiedenen Konzentrationslagern. Sie war gerade einmal 18 Jahre alt, als sie im Juli 1942 ihren Dienst im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück antrat. Sie war für ihre extreme Brutalität gegenüber Gefangenen berüchtigt und wurde als eine der jüngsten Kriegsverbrecherinnen mit 22 Jahren hingerichtet.

Irma Grese kam 1923 in Wrechen zur Welt. Im Alter von 14 Jahren verließ sie die Schule. Sie arbeitete auf einem Bauernhof und später als Verkaufskraft in einem Geschäft für Milchprodukte. Irma bewarb sich mehrmals auf eine Ausbildungsstelle in den SS-Heilanstalten in Hohenlychen, wurde jedoch nie angenommen. Schließlich begann sie, dort als Hilfskrankenschwester ohne Ausbildung zu arbeiten.

Im Sommer 1942 wurde Grese Aufseherin im Konzentrationslager Ravensbrück. Von diesem Zeitpunkt an machte sie eine steile Karriere innerhalb der Ränge des Konzentrationslagersystems. In März 1943 wurde Grese ins Lager Auschwitz-Birkenau transferiert. Hier nahm sie unter dem weiblichen Lagerpersonal den zweithöchsten Rang ein. Sie arbeitete im Abschnitt C des Lagers und hatte die Aufsicht über 20.000 bis 30.000 weibliche Gefangene. Während ihrer Zeit im Lager nahm sie auch aktiv am „Auswahlprozess“ teil. Wenn ein Transport mit neuen Gefangenen eintraf, entschied Grese, wer arbeitsfähig war und wer direkt in die Gaskammern geschickt wurde. Im März 1945 wurde Grese in das Konzentrationslager Bergen-Belsen geschickt, wo sie bis zu dessen Befreiung durch britische Truppen im April 1945 als Arbeitsdienstführerin arbeitete.

Grese wurde während der Befreiung des Lagers gefangen genommen und im Rahmen des Bergen-Belsen-Prozesses in Lüneburg angeklagt. Sie wurde ihrer Verbrechen für schuldig befunden, zum Tode verurteilt und schließlich im November 1945 hingerichtet. Greses Verhalten während des Prozesses sowie der Inhalt ihres Abschiedsbriefs an ihre Schwester zeigten deutlich, dass sie ihre Ideologie bis zu ihrem Tode beibehielt und dass sie weder zugab, Gräueltaten begangen zu haben, noch Reue für diese zeigte.